Ratgeber · Reform 2027
Überbrückungsbudget 2027: Was es ist und wofür es zahlt
- Ab 2027 soll es ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr geben, für Pflegegrad 2 bis 5.
- Es soll den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ersetzen, der 2026 bei 3.539 € liegt.
- Bezahlt werden sollen Kurzzeitpflege im Heim und Hilfe in akuten Situationen, etwa wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt.
- Ersatzpflege durch Angehörige oder Bekannte soll künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden, nicht mehr aus diesem Budget.
- Wer das Budget schon heute kennt, kann Kurzzeitpflege und Vertretung für 2027 in Ruhe planen.
Was das Überbrückungsbudget ist
Pflegende Angehörige werden krank, brauchen Urlaub oder fallen von heute auf morgen aus. Für solche Lücken gibt es bisher die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege, die sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag teilen. Laut Regierungsentwurf sollen beide 2027 in einem neuen Topf aufgehen: dem Überbrückungsbudget.
Wie viel Geld es gibt
| Leistung | 2026 | ab 2027 geplant |
|---|---|---|
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | 3.539 € | – |
| Überbrückungsbudget, Pflegegrad 2 bis 5 | – | 2.285 € |
Auf dem Papier sind das 1.254 € weniger. Ganz vergleichbar sind die Beträge aber nicht: Ein Teil dessen, was heute über die Verhinderungspflege läuft, soll künftig aus anderen Töpfen bezahlt werden. Im Regierungsentwurf gilt der Betrag einheitlich für Pflegegrad 2 bis 5; der erste Entwurf vom Juni 2026 hatte für Pflegegrad 2 und 3 noch weniger vorgesehen.
Wofür das Budget gedacht ist
- Kurzzeitpflege im Heim: zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder während des Urlaubs der Pflegeperson, wie bisher bis zu acht Wochen im Jahr.
- Akute Situationen zu Hause: wenn die häusliche Pflege plötzlich nicht gesichert ist. 2027 sollen dafür zugelassene ambulante Pflegedienste einspringen; dauert der Einsatz länger als drei Kalendertage, muss die Pflegekasse zustimmen.
- Ab 2028: ein Pflege-Notdienst und eine Akut-Kurzzeitpflege sollen hinzukommen.
Während der Kurzzeitpflege oder eines Notfall-Einsatzes soll die Hälfte des Pflegegelds bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt werden. Einrichtungen sollen danach eine Kostenübersicht aushändigen.
Was nicht mehr aus diesem Topf bezahlt wird
Springen heute Angehörige, Nachbarn oder Bekannte als Ersatz ein, wird das oft über die Verhinderungspflege abgerechnet. Laut Entwurf soll solche privat organisierte Ersatzpflege künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden, das dafür steigt. Ein eigener, frei nutzbarer Jahresbetrag ist dafür nicht vorgesehen. Professionelle Ersatzpflege durch einen Pflegedienst läuft in der Regel über das Sachleistungsbudget. Haushaltshilfe und Nachbarschaftshilfe gehören ebenfalls nicht zum Überbrückungsbudget. Was das Pflegegeld ab 2027 abdecken soll
Tages- und Nachtpflege bleiben ein eigener Anspruch. Sie werden nicht auf das Überbrückungsbudget angerechnet.
Was noch offen ist
Der Entwurf regelt noch nicht im Einzelnen, wie das Budget beantragt und abgerechnet wird und ob nicht genutzte Beträge verfallen. Das Gesetz kann sich im Bundestag noch ändern; wir aktualisieren diesen Artikel nach dem Beschluss.
So planen Sie mit dem Überbrückungsbudget
- Vertretung für 2027 klären: Wer springt ein, wenn Sie krank werden oder Urlaub brauchen? Springen Angehörige oder Bekannte ein, soll das ab 2027 aus dem Pflegegeld bezahlt werden. Für Kurzzeitpflege im Heim und für akute Hilfe ist das Überbrückungsbudget da.
- Kurzzeitpflegeplatz früh anfragen: Plätze sind knapp, besonders in Ferienzeiten. Fragen Sie mehrere Einrichtungen und den Pflegestützpunkt.
- Ambulanten Dienst kennen: 2027 sollen in akuten Situationen zugelassene Pflegedienste einspringen. Es hilft, schon vorher einen Dienst in der Nähe zu kennen. Pflegedienst finden
Bis das Gesetz gilt, bleiben Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € unverändert.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Pressemitteilung vom 30.09.2026; Bundesrat-Drucksache 587/26
- pflege-dschungel.de: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht (30.09.2026)
- Deutscher Pflegebeistand: Pflegereform 2027 (Stand 09.10.2026)
- SGB XI in der Fassung 2026: § 14 und § 15 (Begutachtung), § 39 und § 42 (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), § 41 (Tages- und Nachtpflege), § 45 (Pflegekurse), § 45a und § 45b (Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag)
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Überbrückungsbudget?
Laut Regierungsentwurf bis zu 2.285 € pro Kalenderjahr für Pflegegrad 2 bis 5. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Ersetzt das Überbrückungsbudget die Verhinderungspflege?
Ja, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen darin aufgehen. Private Ersatzpflege durch Angehörige soll künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden.
Gibt es das Überbrückungsbudget bei Pflegegrad 1?
Nein, laut Entwurf erst ab Pflegegrad 2.
Wird die Tagespflege auf das Überbrückungsbudget angerechnet?
Nein. Tages- und Nachtpflege bleiben laut Entwurf ein eigener Anspruch ohne Anrechnung.