PflegestandPflegereform 2027 für pflegende Angehörige

Ratgeber · Höherstufung

Höherstufung beantragen: So bekommen Sie einen höheren Pflegegrad

Stand: 18.10.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen · Redaktion Pflegestand · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Ist der Hilfebedarf gestiegen, können Sie jederzeit einen höheren Pflegegrad beantragen. Ein formloser Brief genügt.
  • Für die Reform zählt das Antragsdatum: Geht der Antrag noch 2026 ein, gelten laut Entwurf die bisherigen, niedrigeren Punktgrenzen.
  • Ab 2027 sollen für Pflegegrad 2 dann 30 statt 27 Punkte nötig sein, für Pflegegrad 3 50 statt 47,5.
  • Bei einer Höherstufung ist mit Ihrer Zustimmung auch eine Begutachtung per Telefon oder Video möglich.
  • Der bestehende Pflegegrad bleibt erhalten, wenn die Höherstufung nicht klappt. Er kann nur sinken, wenn sich der Zustand tatsächlich gebessert hat.
Was das ab 2027 für Sie heißt
  • Für Anträge ab 2027 sollen die neuen Punktgrenzen gelten: Pflegegrad 2 ab 30, 3 ab 50 Punkten; 4 und 5 bleiben bei 70 und 90.
  • Ein Antrag auf Höherstufung führt zu einer neuen Begutachtung. Wie der Bestandsschutz dabei genau greift, regelt erst das beschlossene Gesetz. Lassen Sie sich vorher beraten, etwa beim Pflegestützpunkt.

Wann sich ein Antrag lohnt

Typische Anlässe sind ein Krankenhausaufenthalt, ein Sturz, eine fortschreitende Demenz oder einfach, dass im Alltag deutlich mehr Hilfe nötig ist als bei der letzten Begutachtung. Gehen Sie die Bereiche mit dem Genau-Modus unseres Rechners durch und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem letzten Gutachten.

Reicht es für den nächsten Pflegegrad?Zum Genau-Modus

So stellen Sie den Antrag

  1. Kurzer Brief an die Pflegekasse: „Ich beantrage eine erneute Begutachtung und die Einstufung in einen höheren Pflegegrad.“ Den Eingang nachweisbar machen, etwa per Einschreiben oder Fax.
  2. Begutachtung vorbereiten: Pflegetagebuch über zwei Wochen, aktuelle Arztberichte, Medikamentenplan. So bereiten Sie sich vor
  3. Bescheid prüfen: Passt das Ergebnis nicht, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Widerspruch einlegen
Den Antrag auf Höherstufung in drei Minuten fertig machenZum Musterbrief

Höherstufung und Reform 2027

Laut Entwurf gilt das Recht am Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Ein Antrag aus 2026 wird nach den bisherigen Punktgrenzen bewertet, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Ab 2027 gelten für neue Anträge die höheren Grenzen. Wer knapp über einer bisherigen Grenze liegt, sollte das bei der Planung berücksichtigen.

Zielbisherab 2027 geplant
Pflegegrad 2ab 27ab 30
Pflegegrad 3ab 47,5ab 50
Pflegegrad 4ab 70ab 70
Pflegegrad 5ab 90ab 90

Kann der Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung sinken?

Nur wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat. Laut Entwurf darf ein bestehender Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie vorher mit dem Rechner, ob der Bedarf wirklich gestiegen ist. Mehr zum Bestandsschutz

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026, Bundesrat-Drucksache 587/26
  • pflege-dschungel.de: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht (30.09.2026)
  • SGB XI: § 33 (Leistungsbeginn), § 37 (Pflegegeld, Beratungsbesuch), § 44 (Rentenversicherung für Pflegepersonen)

Häufige Fragen

Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?

Jederzeit, wenn sich der Hilfebedarf verändert hat. Eine feste Wartezeit gibt es nicht.

Welche Punktgrenzen gelten für meinen Antrag?

Laut Entwurf die Grenzen am Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Bis Ende 2026 also die bisherigen.

Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Nein. Der bestehende Pflegegrad bleibt, solange sich der Zustand nicht tatsächlich gebessert hat.

Ab wann gibt es mehr Geld?

Ab dem Monat, in dem der Antrag auf Höherstufung eingegangen ist, rückwirkend.