PflegestandPflegereform 2027 für pflegende Angehörige

Ratgeber · Reform 2027

Pflege 2027: So bereiten Sie sich vor

Stand: 18.10.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen · Redaktion Pflegestand · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Pflegereform soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wer schon heute weiß, was dann gilt, kann in Ruhe planen.
  • Geplant sind unter anderem höheres Pflegegeld, das Sozialraumbudget für Hilfe im Alltag und das Überbrückungsbudget für Kurzzeitpflege und Krisen.
  • Geplant sind auch neue Vorgaben: höhere Punktgrenzen, Hilfebedarf von mindestens sechs Monaten, öfter befristete Pflegegrade, kein Ansparen des Sozialraumbudgets mehr.
  • Die sieben Schritte unten helfen, die eigene Pflege auf 2027 einzustellen.

Geplant ab 2027 auf einen Blick Entwurf

Neue MöglichkeitenNeue Vorgaben
Höheres Pflegegeld: 380 € bis 1.080 € im MonatHöhere Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3 (15, 30 und 50 Punkte)
Höheres Budget für den Pflegedienst: 890 € bis 2.530 € im MonatHilfebedarf soll mindestens sechs Monate bestehen
Sozialraumbudget: 175 € im Monat für Hilfe im Alltag (unter 25 Jahren 300 €)Pflegegrade sollen öfter befristet werden
Überbrückungsbudget: bis 2.285 € im Jahr für Kurzzeitpflege und akute SituationenSozialraumbudget kann nicht mehr angespart werden
Tages- und Nachtpflege zusätzlich, ohne AnrechnungNachbarschaftshilfe nur, wenn sie anerkannt ist
Ab 2028 Pflege-Notdienst, ab 2029 PflegebegleitungPflegegrad 1: kein Entlastungsbetrag mehr zu Hause

Alle Angaben laut Regierungsentwurf vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat beraten noch.

In sieben Schritten auf 2027 vorbereitet

  1. Pflegegrad nach neuem Recht einschätzen: Der Rechner zeigt, welcher Pflegegrad sich mit den neuen Punktgrenzen ergibt. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn laut Entwurf. Zum Rechner
  2. Leistungen 2027 durchrechnen: Pflegegeld, Pflegedienst, Sozialraum- und Überbrückungsbudget für Ihren Fall zusammengerechnet. Leistungen 2027
  3. Hilfe im Alltag planen: Das Sozialraumbudget gilt nur für anerkannte Angebote und soll monatlich genutzt werden. Klären Sie, welcher Anbieter oder welche Nachbarschaftshilfe infrage kommt. Zum Sozialraumbudget
  4. Vertretung und Krisen regeln: Wer springt ein, wenn Sie ausfallen? Private Vertretung soll aus dem Pflegegeld bezahlt werden, Kurzzeitpflege und akute Hilfe aus dem Überbrückungsbudget. Zum Überbrückungsbudget
  5. Tagespflege prüfen: Sie bleibt ein eigener Anspruch zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegedienst und kann Angehörige an mehreren Tagen der Woche entlasten.
  6. Begutachtung vorbereiten: Mit den neuen Grenzen zählt jeder Punkt. Ein Pflegetagebuch hält fest, wobei geholfen werden muss. Pflegetagebuch herunterladen
  7. Auf dem Laufenden bleiben: Die Schlussabstimmung im Bundestag ist für Dezember geplant. Wir aktualisieren alle Werte nach dem Beschluss. Pflegereform im Überblick
Welcher Pflegegrad ergibt sich ab 2027?Pflegegrad nach neuem Recht prüfen

Für wen sich besonders viel ändert

  • Pflegegrad 1: Zu Hause sollen der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel-Pauschale entfallen. Was sich für Pflegegrad 1 ändert
  • Familien, die Vertretung über die Verhinderungspflege bezahlen: Dieser Weg soll ab 2027 über das Pflegegeld laufen.
  • Menschen mit Demenz: Betreuungsgruppen sollen über das Sozialraumbudget laufen. Pflegegrad bei Demenz
  • Neue Anträge: Für Anträge ab 2027 sollen die höheren Punktgrenzen gelten. Pflegegrad beantragen

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Pressemitteilung vom 30.09.2026; Bundesrat-Drucksache 587/26
  • pflege-dschungel.de: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht (30.09.2026)
  • Deutscher Pflegebeistand: Pflegereform 2027 (Stand 09.10.2026)
  • AOK-Gesetzesmonitor: Zeitplan Pflegeneuordnungsgesetz (Stand 07.10.2026)

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Pflegereform?

Laut Regierungsentwurf ab dem 1. Januar 2027, einzelne Teile ab 2028 und 2029. Bundestag und Bundesrat beraten noch.

Behalte ich meinen Pflegegrad?

Laut Entwurf ja: Ein anerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen.

Was ist neu ab 2027?

Unter anderem höheres Pflegegeld, das Sozialraumbudget von 175 € im Monat und das Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr. Dazu kommen höhere Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3.

Muss ich vor 2027 etwas beantragen?

Für einen bereits anerkannten Pflegegrad ist laut Entwurf kein neuer Antrag nötig. Wer neu einen Pflegegrad braucht, kann jederzeit einen Antrag stellen.