PflegestandPflegereform 2027 für pflegende Angehörige

Ratgeber · Reform 2027

Pflegereform 2027: Alle Änderungen im Überblick

Stand: 18.10.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen · Redaktion Pflegestand · 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 2027 sollen für Pflegegrad 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein: 15, 30 und 50 statt 12,5, 27 und 47,5.
  • Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn laut Entwurf behalten (Bestandsschutz). Für die Einstufung zählt das Datum, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht.
  • Pflegegeld und Sachleistung sollen zu Budgets werden und steigen, die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 € soll aber entfallen.
  • Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wegfallen.
  • Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027.

Wo steht das Gesetz?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Laut Zeitplan soll der Bundestag am 11. Dezember abschließend abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt das heutige Recht. Einzelne Werte können sich im Verfahren noch ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel nach jedem Schritt.

Neue Punktgrenzen für den Pflegegrad

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit weiterhin in sechs Bereichen und vergibt bis zu 100 Punkte. Neu sind die Grenzen, ab denen ein Pflegegrad erreicht wird:

Pflegegradbisherab 2027 geplant
Pflegegrad 1ab 12,5ab 15
Pflegegrad 2ab 27ab 30
Pflegegrad 3ab 47,5ab 50
Pflegegrad 4ab 70ab 70
Pflegegrad 5ab 90ab 90

Zusätzlich soll die Bewertungssystematik selbst angepasst werden. Der Entwurf rechnet damit, dass dadurch weniger Menschen neu eingestuft werden. Was sich genau ändert, steht erst mit dem beschlossenen Gesetz fest; wir bauen es dann in den Rechner ein.

Welcher Pflegegrad wäre es nach neuem Recht?Zum Pflegegrad-Rechner

Antragsdatum und Bestandsschutz

Für die Einstufung soll das Recht gelten, das am Tag der Antragstellung gilt. Ein Antrag, der noch 2026 bei der Pflegekasse eingeht, wird also nach den bisherigen Punktgrenzen bewertet, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Ein formloser Brief oder Anruf genügt als Antrag.

Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Grenzen verlieren. Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich bessert. Der Schutz gilt aber nicht für jede Leistung, etwa nicht für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1. Mehr zum Bestandsschutz

Die neuen Budgets im Überblick

Leistung pro MonatPG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld 2026347 €599 €800 €990 €
Pflegegeld (Entlastungsbudget) 2027380 €630 €890 €1.080 €
Pflegesachleistung 2026796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Sachleistungsbudget 2027890 €1.590 €2.090 €2.530 €
  • Pflegehilfsmittel: Die eigene Pflegehilfsmittel-Pauschale von bis zu 42 € im Monat (die „Pflegebox“) soll entfallen. Verbrauchsmaterial wird künftig aus dem Pflegegeld bezahlt.
  • Entlastungsbetrag: Aus den 131 € soll ab Pflegegrad 2 das Sozialraumbudget mit 175 € im Monat werden (300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren), allerdings enger zweckgebunden.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Statt des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 € soll es ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr geben. Privat organisierte Ersatzpflege soll künftig über das monatliche Pflegegeld laufen.
  • Kinderlose: Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Was das unterm Strich bedeutet

Wer heute Pflegegeld bekommt und zusätzlich die Pflegebox nutzt, hat bei Pflegegrad 2 und 3 künftig etwas weniger zur Verfügung:

Pflegegradheute: Pflegegeld + 42 €2027: PflegegeldUnterschied
2389 €380 €−9 €
3641 €630 €−11 €
4842 €890 €+48 €
51.032 €1.080 €+48 €

Eine im ersten Entwurf vom Juni geplante Halbierung des Pflegegelds in den ersten drei Monaten nach der Einstufung ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.

Was steht Ihrer Familie ab 2027 genau zu?Leistungen berechnen

Längere Wartezeiten Anfang 2027

Von Januar bis April 2027 soll die Frist ausgesetzt werden, nach der die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden muss, außer in dringenden Fällen. Leistungen gibt es trotzdem ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist.

Was Sie jetzt tun können

  1. Schätzen Sie mit unserem Pflegegrad-Rechner ein, welcher Pflegegrad nach altem und neuem Recht realistisch ist.
  2. Prüfen Sie mit dem Bestandsschutz-Check, was sich für Ihre Familie ändert.
  3. Ist der Hilfebedarf gestiegen, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Ein Musterbrief hilft.
  4. Führen Sie vor jeder Begutachtung ein Pflegetagebuch. Es macht den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar. Unser Pflegetagebuch für 14 Tage können Sie kostenlos ausdrucken.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026, Bundesrat-Drucksache 587/26
  • AOK-Gesetzesmonitor, Zeitplan PNOG, Stand 07.10.2026
  • § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2 (geltende Begutachtungssystematik)
  • Diakonie Deutschland: Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Häufige Fragen

Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?

Geplant ist der 1. Januar 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; die Schlussabstimmung im Bundestag ist für den 11. Dezember 2026 und der Bundesrat für den 18. Dezember 2026 geplant.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?

Nein, laut Entwurf nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen. Anerkannte Pflegegrade genießen Bestandsschutz. Eine Herabstufung ist nur möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich bessert.

Wie viel Pflegegeld gibt es ab 2027?

Laut Regierungsentwurf 380 € bei Pflegegrad 2, 630 € bei Pflegegrad 3, 890 € bei Pflegegrad 4 und 1.080 € bei Pflegegrad 5. Davon sollen künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden.

Gibt es die Pflegebox ab 2027 noch?

Die eigene Pauschale von bis zu 42 € im Monat soll entfallen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden dann aus dem Pflegegeld bezahlt.