PflegestandPflegereform 2027 für pflegende Angehörige

Ratgeber · Antrag

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Stand: 18.10.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen · Redaktion Pflegestand · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Anruf oder ein formloser Brief an die Pflegekasse genügt als Antrag. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse.
  • Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, auch wenn die Entscheidung später kommt.
  • Beim Erstantrag begutachtet der Medizinische Dienst zu Hause, bei Privatversicherten Medicproof.
  • Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Von Januar bis April 2027 soll diese Frist laut Entwurf ausgesetzt sein.
  • Für die Reform zählt das Antragsdatum: Geht der Antrag noch 2026 ein, gelten laut Entwurf die bisherigen Punktgrenzen.
Was das ab 2027 für Sie heißt
  • Für Anträge ab dem 01.01.2027 gelten laut Entwurf die neuen Punktgrenzen: Pflegegrad 1 ab 15, 2 ab 30, 3 ab 50 Punkten.
  • Der Hilfebedarf soll „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ mindestens sechs Monate bestehen, und Pflegegrade sollen öfter befristet werden.
  • Von Januar bis April 2027 soll die Frist von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung ausgesetzt sein. Rechnen Sie mit längerer Bearbeitung.

Wer einen Pflegegrad bekommen kann

Pflegebedürftig ist, wer wegen gesundheitlicher Probleme im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig jemand noch ist.

Außerdem muss die Person in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein, auch eine Familienversicherung zählt. Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit Vollmacht oder rechtlicher Betreuung.

Schritt 1: Antrag stellen

Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, sicherer ist ein kurzer Brief. Wichtig ist, dass Sie den Eingang nachweisen können, etwa per Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder einer Eingangsbestätigung der Kasse. Die Kasse schickt Ihnen danach ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt zurückschicken.

Den Antrag in drei Minuten fertig machenZum Musterbrief

Schritt 2: Pflegeberatung nutzen

Mit dem Antrag haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags einen Beratungstermin anbieten, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Alternativ helfen Pflegestützpunkte in Ihrer Stadt.

Schritt 3: Begutachtung

Der Medizinische Dienst kündigt seinen Besuch schriftlich an. Beim Erstantrag findet die Begutachtung immer persönlich statt, in der Regel zu Hause. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Gute Vorbereitung macht hier oft den Unterschied. So bereiten Sie sich vor

Schritt 4: Bescheid prüfen

Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung schriftlich mit, in der Regel zusammen mit dem Gutachten. Sie muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Ist sie selbst für eine Verzögerung verantwortlich, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche, ohne dass Sie das beantragen müssen. Fehlen Unterlagen, die die Kasse angefordert hat, ruht die Frist so lange.

Passt der Pflegegrad nicht zum tatsächlichen Hilfebedarf, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. So legen Sie Widerspruch ein

Was sich 2027 ändert

Ab 2027 sollen für Pflegegrad 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein. Laut Entwurf gilt das Recht am Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Von Januar bis April 2027 soll die Frist von 25 Arbeitstagen ausgesetzt sein, außer in dringenden Fällen. Rechnen Sie also mit längeren Wartezeiten; das Geld gibt es trotzdem rückwirkend ab dem Antragsmonat. Alle Änderungen der Reform

Welcher Pflegegrad ist realistisch?Zum Pflegegrad-Rechner

Quellen

  • SGB XI: § 14 (Begriff der Pflegebedürftigkeit), § 18, § 18a, § 18c (Begutachtung, Entscheidungsfrist, Zusatzzahlung), § 33 (Leistungsvoraussetzungen), § 7a/§ 7b (Pflegeberatung)
  • Verbraucherzentrale NRW: Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage (Stand 29.04.2025)
  • Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragt – die telefonische Begutachtung (Stand 02.10.2026)
  • Medizinischer Dienst: Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungsrichtlinien)
  • Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (Antragsdatum, Aussetzung der Entscheidungsfrist Januar bis April 2027)

Häufige Fragen

Ab wann gibt es Geld von der Pflegekasse?

Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Dauert die Entscheidung länger, wird rückwirkend gezahlt.

Kostet die Begutachtung etwas?

Nein. Antrag, Begutachtung und Pflegeberatung sind kostenlos.

Kann ich den Antrag für meine Mutter oder meinen Vater stellen?

Ja, mit einer Vollmacht oder als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer. Antragsteller ist die pflegebedürftige Person.

Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?

Entscheidet sie nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen und ist sie dafür verantwortlich, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche. Von Januar bis April 2027 soll diese Frist laut Entwurf ausgesetzt sein.