Ratgeber · Reform 2027
Pflegegrad 1 ab 2027: Was wegfällt und was bleibt
Das Wichtigste in Kürze
- Für Pflegegrad 1 sollen ab 2027 mindestens 15 statt 12,5 Punkte nötig sein.
- Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat soll bei Pflegegrad 1 entfallen, auch bei bestehendem Pflegegrad.
- Die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 € soll laut Entwurf ebenfalls entfallen; ein Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 weiterhin nicht.
- Prüfen Sie, ob der Hilfebedarf inzwischen für Pflegegrad 2 reicht: Ab 2027 sollen dafür laut Entwurf 30 Punkte nötig sein.
Was das ab 2027 für Sie heißt
- Für Pflegegrad 1 sollen ab 2027 mindestens 15 Punkte nötig sein.
- Zu Hause sollen der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel-Pauschale entfallen.
- Für die Planung: Überlegen Sie, wie Hilfe im Alltag ab 2027 organisiert und bezahlt wird. Wächst der Hilfebedarf, ist ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad jederzeit möglich.
Was Pflegegrad 1 heute bringt
- Entlastungsbetrag: bis 131 € im Monat, etwa für Alltagshilfe oder Haushaltshilfe über anerkannte Anbieter
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € im Monat
- Zuschuss für Wohnraumanpassung: bis 4.180 € je Maßnahme, z. B. für einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Was sich ab 2027 ändern soll
Der Regierungsentwurf sieht bei Pflegegrad 1 eine „präventionsorientierte Fokussierung“ vor. Konkret heißt das:
| Leistung bei Pflegegrad 1 | 2026 | ab 2027 geplant |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | entfällt |
| Pflegehilfsmittel-Pauschale | 42 € / Monat | entfällt |
| Sozialraumbudget (neu) | – | erst ab Pflegegrad 2 |
| Punktgrenze für Pflegegrad 1 | 12,5 Punkte | 15 Punkte |
Zu Kürzungen beim Zuschuss für die Wohnraumanpassung ist bisher nichts bekannt. Wir prüfen das nach dem Beschluss des Gesetzes.
Reicht es inzwischen für Pflegegrad 2?Pflegegrad nach neuem Recht prüfen
Was Sie jetzt tun können
- Entlastungsbetrag nutzen: Angesparte Beträge aus 2026 können Sie noch abrufen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Guthaben und bis wann es verwendet werden kann.
- Höherstufung prüfen: Hat der Hilfebedarf zugenommen, lohnt eine Einschätzung mit dem Genau-Modus. Ein Antrag auf Höherstufung ist mit unserem Musterbrief schnell gestellt.
- Umbau planen: Der Zuschuss für die Wohnraumanpassung muss vor der Beauftragung beantragt werden.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026, Bundesrat-Drucksache 587/26
- AOK-Gesetzesmonitor, Zeitplan PNOG, Stand 07.10.2026
- § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2 (geltende Begutachtungssystematik)
- Diakonie Deutschland: Leistungen der Pflegeversicherung 2026
Häufige Fragen
Fällt Pflegegrad 1 ab 2027 weg?
Nein. Pflegegrad 1 bleibt bestehen, die Punktgrenze soll aber auf 15 Punkte steigen, und wichtige Geldleistungen sollen entfallen.
Bekomme ich ab 2027 noch den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Laut Regierungsentwurf nicht. Der Entlastungsbetrag soll bei Pflegegrad 1 gestrichen werden, auch für Menschen, die den Pflegegrad schon haben.
Gibt es bei Pflegegrad 1 weiterhin einen Zuschuss für den Treppenlift?
Nach bisherigem Stand sind beim Zuschuss für die Wohnraumanpassung von bis zu 4.180 € keine Kürzungen bekannt.