PflegestandPflegereform 2027 für pflegende Angehörige

Ratgeber · Reform 2027

Sozialraumbudget 2027: Was es ersetzt und wofür Sie es nutzen können

Stand: 18.10.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen · Redaktion Pflegestand · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 2027 soll das Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 € im Monat statt 131 €, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 €.
  • Es gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist kein Sozialraumbudget vorgesehen.
  • Bezahlt werden sollen anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und anerkannte Nachbarschaftshilfe.
  • Nicht verbrauchte Beträge sollen nicht mehr angespart werden können.
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege laufen über andere Leistungen, nicht über das Sozialraumbudget.

Sozialraumbudget und Entlastungsbetrag im Vergleich

MerkmalEntlastungsbetrag 2026Sozialraumbudget ab 2027 geplant
Betrag im Monat131 €175 € (unter 25 Jahren 300 €)
Ab Pflegegrad12
Ansparenbis Mitte des Folgejahres möglichsoll entfallen
Umwandlung von Sachleistungbis 40 % möglichsoll entfallen

Wofür Sie das Sozialraumbudget nutzen können

Gedacht ist es für Hilfe im Alltag, die nicht von einem Pflegedienst kommen muss. Der Entwurf nennt anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe. Dazu zählen heute zum Beispiel:

  • Betreuungsgruppen und Alltagsbegleitung, etwa für Menschen mit Demenz
  • Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen durch anerkannte Anbieter
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen, etwa stundenweise Betreuung zu Hause

Welche Angebote in Ihrer Region anerkannt sind, regeln die Bundesländer. Auskunft geben Pflegekasse und Pflegestützpunkt.

Nachbarschaftshilfe

Laut Entwurf sollen künftig auch einzelne Helferinnen und Helfer von den Pflegekassen anerkannt werden können. Die bundesweiten Richtlinien dafür sollen bis zum 1. Januar 2028 stehen; bis dahin gelten die Regeln der Länder. Die hilfsbereite Nachbarin kann also nicht automatisch abrechnen. Fragen Sie vorher bei der Pflegekasse nach.

Was steht Ihrer Familie ab 2027 insgesamt zu?Leistungen berechnen

Was wegfällt

Bisher kann der Entlastungsbetrag angespart und bis Mitte des Folgejahres genutzt werden. Das soll entfallen: Was in einem Monat nicht genutzt wird, kann nach dem Entwurf nicht übertragen werden. Auch die Möglichkeit, bis zu 40 % der ambulanten Sachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln, soll wegfallen. Für Pflegegrad 1 ist kein Sozialraumbudget vorgesehen. Was sich für Pflegegrad 1 ändert

So planen Sie mit dem Sozialraumbudget

  1. Monatlich denken: Weil nichts mehr angespart werden soll, lohnt eine feste Hilfe im Monat, etwa eine Betreuungsgruppe oder eine Haushaltshilfe, mehr als ein großer Einsatz im Jahr.
  2. Anerkannte Anbieter suchen: Wer heute schon einen anerkannten Betreuungsdienst nutzt, kann ihn voraussichtlich weiter über das Sozialraumbudget bezahlen.
  3. Nachbarschaftshilfe klären: Prüfen Sie, ob Ihre Helferin oder Ihr Helfer nach den Regeln Ihres Bundeslands anerkannt werden kann.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Pressemitteilung vom 30.09.2026; Bundesrat-Drucksache 587/26
  • pflege-dschungel.de: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht (30.09.2026)
  • Deutscher Pflegebeistand: Pflegereform 2027 (Stand 09.10.2026)
  • SGB XI in der Fassung 2026: § 14 und § 15 (Begutachtung), § 39 und § 42 (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), § 41 (Tages- und Nachtpflege), § 45 (Pflegekurse), § 45a und § 45b (Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag)

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Sozialraumbudget?

Laut Regierungsentwurf 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 €. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Ersetzt das Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag?

Ja, laut Entwurf ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 € im Monat.

Kann ich das Sozialraumbudget ansparen?

Nach dem Entwurf nicht. Nicht genutzte Beträge sollen nicht in spätere Monate übertragen werden können.

Kann ich damit die Tagespflege bezahlen?

Nein. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gehören nicht dazu; die Tagespflege bleibt ein eigener Anspruch.