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Ratgeber · Reform 2027

Bestandsschutz 2027: Wer seinen Pflegegrad behält, und was trotzdem wegfällt

Stand: 18.10.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen · Redaktion Pflegestand · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein anerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen der höheren Punktgrenzen sinken.
  • Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich verbessert.
  • Für neue Anträge zählt das Antragsdatum: Eingang bis 31.12.2026 heißt Bewertung nach bisherigem Recht.
  • Der Schutz gilt nicht für alle Leistungen: Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag trotzdem wegfallen.
  • Wer ab 2027 eine Höherstufung beantragt, wird nach den neuen, höheren Grenzen bewertet.
Was das ab 2027 für Sie heißt
  • Ein anerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen.
  • Die Leistungen richten sich ab 2027 nach den neuen Beträgen, zum Beispiel Pflegegeld bei Pflegegrad 2: 380 € im Monat.
  • Bei Pflegegrad 1 soll zu Hause laut Entwurf trotzdem der Entlastungsbetrag entfallen; dafür ist kein Bestandsschutz vorgesehen.
  • Für die Planung: Sehen Sie nach, welche Leistungen Ihrem Pflegegrad ab 2027 zustehen. Leistungen 2027

Was der Bestandsschutz bedeutet

Ab 2027 sollen für Pflegegrad 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein. Damit Menschen, die heute knapp über einer Grenze liegen, ihren Pflegegrad nicht verlieren, sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Wer zum Stichtag einen Pflegegrad hat, soll ihn laut Entwurf behalten, auch wenn er nach den neuen Grenzen niedriger eingestuft würde.

Ein Beispiel: Bei einer Begutachtung wurden 28 Punkte festgestellt, das ist heute Pflegegrad 2. Nach neuem Recht wären 30 Punkte nötig. Der Pflegegrad 2 soll laut Entwurf trotzdem bestehen bleiben.

Bleibt Ihr Pflegegrad? Der Check dauert eine Minute.Bestandsschutz prüfen

Wann der Schutz endet

Der Bestandsschutz schützt vor den neuen Regeln, nicht vor einer neuen Begutachtung. Verbessert sich der Gesundheitszustand tatsächlich, etwa nach einer Reha, kann die Pflegekasse den Pflegegrad bei einer Wiederholungsbegutachtung herabsetzen.

Welche Leistungen trotzdem wegfallen

  • Pflegegrad 1: Der Grad bleibt, der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (1.572 € im Jahr) soll aber entfallen. Das neue Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die eigene Pauschale von bis zu 42 € im Monat soll für alle entfallen. Ab Pflegegrad 2 wird das Material aus dem Pflegegeld bezahlt.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der Jahresbetrag von 3.539 € soll durch ein Überbrückungsbudget von 2.285 € ersetzt werden.

Antrag läuft schon: Welches Recht gilt?

Laut Entwurf ist der Tag maßgeblich, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, nicht der Tag der Begutachtung. Ein Antrag aus 2026 wird nach den bisherigen Punktgrenzen bewertet. Bewahren Sie einen Nachweis über den Eingang auf, etwa eine Bestätigung der Kasse, einen Fax-Sendebericht oder einen Einschreibebeleg.

Höherstufung ab 2027

Wer ab 2027 einen höheren Pflegegrad beantragt, wird nach den neuen Grenzen bewertet. Für Pflegegrad 3 sind dann 50 statt 47,5 Punkte nötig. Liegt der Bedarf nur knapp über der alten Grenze, sollten Sie vor dem Antrag mit dem Genau-Modus unseres Rechners prüfen, ob die neue Grenze erreicht wird. Laut Entwurf soll der bestehende Pflegegrad bei einer erfolglosen Höherstufung erhalten bleiben; wie der Bestandsschutz dabei genau greift, regelt erst das beschlossene Gesetz.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026, Bundesrat-Drucksache 587/26
  • AOK-Gesetzesmonitor, Zeitplan PNOG, Stand 07.10.2026
  • § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2 (geltende Begutachtungssystematik)
  • Diakonie Deutschland: Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Häufige Fragen

Muss ich den Bestandsschutz beantragen?

Nach dem Entwurf ist dafür kein Antrag vorgesehen. Er gilt für Pflegegrade, die vor dem Inkrafttreten anerkannt wurden.

Kann mein Pflegegrad ab 2027 trotzdem sinken?

Nur wenn sich der Zustand tatsächlich bessert und eine neue Begutachtung das feststellt, nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Er soll laut Regierungsentwurf entfallen. Der Bestandsschutz gilt für den Pflegegrad, nicht für diese Leistung.

Mein Antrag ist von Dezember 2026, die Begutachtung im Februar 2027. Welche Grenzen gelten?

Laut Entwurf die bisherigen, weil das Antragsdatum zählt.