Ratgeber · Begutachtung
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: So bereiten Sie sich vor
- Bewertet wird, wie selbstständig jemand im Alltag ist, nicht die Diagnose.
- Beim Erstantrag kommt die Gutachterin oder der Gutachter nach Hause. Bei einer Höherstufung ist mit Ihrer Zustimmung auch ein Gespräch per Telefon oder Video möglich; einen Hausbesuch können Sie immer verlangen.
- Eine vertraute Person sollte dabei sein. Kann sie nicht, lässt sich der Termin verschieben.
- Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen und aktuelle Unterlagen machen den Bedarf sichtbar.
- Mit den höheren Punktgrenzen zählt jeder Punkt. Ein Pflegetagebuch hilft, keinen Hilfebedarf zu vergessen.
- Angekündigt sind Änderungen bei der Bewertung von Mobilität, Selbstversorgung sowie Alltagsleben und sozialen Kontakten. Die Einzelheiten stehen erst mit dem Gesetz fest.
- Pflegegrade sollen öfter befristet werden. Achten Sie im Bescheid auf ein Enddatum.
Was bewertet wird
Der Medizinische Dienst prüft sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und soziale Kontakte. Für jede Tätigkeit zählt, ob die Person sie selbstständig schafft oder wie viel Hilfe nötig ist. Daraus werden Punkte von 0 bis 100. So wird gerechnet
Vorbereitung in den zwei Wochen davor
- Pflegetagebuch führen: Jeden Abend notieren, wobei Hilfe nötig war, wie oft und wie lange. Pflegetagebuch für 14 Tage
- Unterlagen bereitlegen: aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel, gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und Pflegedokumentation des Pflegedienstes.
- Fragebogen ausfüllen: Der Medizinische Dienst schickt oft vorab einen Fragebogen. Nennen Sie dort auch Unruhe, Ängste oder Verwirrtheit, selbst wenn nicht direkt danach gefragt wird.
- Selbst einschätzen: Gehen Sie die Bereiche mit dem Genau-Modus unseres Rechners durch. So wissen Sie vorher, wo die Punkte entstehen.
Am Tag der Begutachtung
- Dabei sein: Viele Pflegebedürftige reißen sich beim Besuch zusammen und sagen, sie schaffen alles allein. Angehörige können den Alltag realistischer schildern.
- Den normalen Tag beschreiben, nicht den besten. Auch Nächte, Stürze, Inkontinenz und Vergesslichkeit ansprechen, auch wenn es unangenehm ist.
- Zeigen statt erzählen: Wenn es passt, die Person zum Beispiel aus dem Sessel aufstehen lassen, ohne zu helfen.
- Nachfragen, wenn etwas falsch verstanden wurde, und wichtige Punkte am Ende noch einmal zusammenfassen.
- Sprache: Spricht die pflegebedürftige Person wenig Deutsch, eine vertraute Person zum Übersetzen mitbringen.
Begutachtung per Telefon oder Video
Bei manchen Anträgen, etwa auf Höherstufung, kann der Medizinische Dienst ein strukturiertes Telefon- oder Videogespräch anbieten. Das geht nur mit Ihrer Zustimmung, und ein persönlicher Besuch hat immer Vorrang, wenn Sie ihn wünschen. Ausgeschlossen ist es unter anderem beim Erstantrag, bei einem Widerspruch und bei Kindern unter 14 Jahren.
Nach dem Termin
Das Gutachten bekommen Sie in der Regel mit dem Bescheid. Fehlt es, fordern Sie es bei der Pflegekasse an. Vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch: Stimmen die Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten? Wenn nicht, ist ein Widerspruch oft aussichtsreich. Widerspruch einlegen
Quellen
- SGB XI: § 14 (Begriff der Pflegebedürftigkeit), § 18, § 18a, § 18c (Begutachtung, Entscheidungsfrist, Zusatzzahlung), § 33 (Leistungsvoraussetzungen), § 7a/§ 7b (Pflegeberatung)
- Verbraucherzentrale NRW: Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage (Stand 29.04.2025)
- Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragt – die telefonische Begutachtung (Stand 02.10.2026)
- Medizinischer Dienst: Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungsrichtlinien)
- Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (Antragsdatum, Aussetzung der Entscheidungsfrist Januar bis April 2027)
Häufige Fragen
Darf ich bei der Begutachtung dabei sein?
Ja, und es ist sehr zu empfehlen. Angehörige können den Hilfebedarf im Alltag oft genauer beschreiben.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Meist etwa eine Stunde, je nach Situation auch länger.
Muss ich einer Begutachtung per Telefon zustimmen?
Nein. Ein Telefon- oder Videogespräch ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Einen Hausbesuch können Sie immer verlangen.
Was, wenn meine Mutter beim Termin alles beschönigt?
Sprechen Sie das freundlich, aber offen an und legen Sie Ihr Pflegetagebuch vor. Sie können der Gutachterin oder dem Gutachter auch unter vier Augen ergänzende Hinweise geben.